Öffentliche Einnahmen: Grundlagen

Öffentliche Einnahmen: Grundlagen
Öffentliche Einnahmen: Grundlagen
 
Der Staat unterliegt wie jeder private Haushalt und jedes Unternehmen einer Budgetrestriktion. Das bedeutet, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte entweder durch ordentliche Einnahmen zu decken sind oder aber außerordentlich, das heißt durch eine Ausweitung der öffentlichen Schulden, finanziert werden müssen (Nettokreditaufnahme). Zu den ordentlichen Einnahmen zählen Erwerbseinkünfte aus staatlichen Beteiligungen wie etwa die Dividendenzahlungen der Deutschen Telekom AG für den Aktienbesitz des Bundes. In den vergangenen Jahren haben auch Einmaleinnahmen aus Privatisierung (z. B. Verkauf von öffentlichen Grundstücken und Immobilienbesitz) eine nicht unwichtige Rolle zur Deckung des deutschen Staatshaushalts gespielt. Eine regelmäßige Einnahmequelle stellt der Bundesbankgewinn dar, der auch mit der Eingliederung der Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) weiterfließt. Wichtig hinsichtlich dieser aus der Geldschöpfung herrührenden Einnahmen ist allerdings, dass diese aufgrund der Unabhängigkeit des ESZB nicht unter der Kontrolle der Fiskalpolitiker stehen. Damit ist gewährleistet, dass die Staatsausgaben nicht durch eine übermäßige Ausweitung der Geldmenge »über die Notenpresse« mit der Folge einer steigenden Inflationsrate finanziert werden. Ein weiterer Einnahmeposten ist der Münzgewinn, die Einnahmen aus der staatlichen Münzhoheit (Ausprägung der Scheidemünzen).
 
 Öffentliche Abgaben
 
Im Zentrum der öffentlichen Einnahmen stehen die öffentlichen Abgaben: Gebühren, Beiträge und als Haupteinnahmequelle Steuern. Gebühren sind Zwangszahlungen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, z. B. für die Ausstellung eines Passes (Verwaltungsgebühren) oder für Wasserversorgung und Müllabfuhr (Benutzungsgebühren). Bei Beiträgen kommt die öffentliche Leistung einer bestimmten Gruppe von Personen zugute, z. B. Erschließungsbeiträge für den Bau von Straßen. Während bei Gebühren und Beiträgen mit der Zahlung eine direkte Gegenleistung verbunden ist, gilt dies nicht für Steuern. Steuern sind durch die Abgabenordnung als Geldleistungen definiert, die ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung durch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen auf der Basis einer gesetzlich bestimmten Steuerpflicht erhoben werden. Obwohl also kein individueller Anspruch auf Gegenleistung besteht, dienen die Steuereinnahmen der Finanzierung gesellschaftlich als notwendig erachteter öffentlicher Güter. In diesem Sinne können die Steuerzahler insgesamt von der Politik sehr wohl eine Gegenleistung für ihre Belastung in Form etwa öffentlicher Infrastruktur, eines funktionierenden Rechtsstaats oder eines leistungsfähigen Sozialsystems erwarten. Neben dieser Finanzierungsfunktion kann die Besteuerung auch eine Lenkungsfunktion, wie etwa bei der Ökosteuer, oder eine Umverteilungsfunktion, wie etwa im Rahmen der progressiven Einkommensteuer, haben. Die deutsche Abgabenordnung erlaubt daher, dass bei der Besteuerung die Erzielung von Einnahmen lediglich Nebenzweck sein darf. Auch Zölle, die auf Einfuhren bestimmter Waren aus Ländern außerhalb der EU erhoben werden, fallen unter den Steuerbegriff.
 
 Steuersystematik
 
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Kriterien, anhand deren sich die unterschiedlichen Steuerarten einteilen lassen. Werden individuelle Merkmale des Steuerpflichtigen berücksichtigt, so handelt es sich um direkte Steuern (Beispiel: Einkommensteuer), andernfalls um indirekte Steuern (Beispiel: Mehrwertsteuer). Der Begriff der Bagatellsteuer bezieht sich auf Steuerarten, die nur einen verschwindend kleinen Anteil am Steueraufkommen insgesamt haben und bei denen der Verwaltungsaufwand oftmals in keiner vernünftigen Relation zum Aufkommen steht (z. B. Getränke- oder Vergnügungsteuer). Schließlich lassen sich die Steuerarten auch danach klassifizieren, welcher Gebietskörperschaft die Ertragskompetenz zukommt. Danach ergibt sich eine Aufteilung in Gemeinschaft-, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern.
 
 Bedeutung wichtiger Steuerarten
 
Die beiden ergiebigsten Steuerquellen sind die Einkommensteuer inkl. der besonderen Erhebungsform der Lohnsteuer sowie die Mehrwertsteuer. Eine stark steigende Tendenz hat außerdem das Aufkommen aus der Mineralölsteuer. Für die Finanzierung der Gemeinden kommt der Gewerbesteuer eine vorrangige Bedeutung zu. Die Entwicklung der Steuereinnahmen unterliegt nicht nur gesetzgeberischen Änderungen, sondern auch den Einflüssen der Konjunktur und des internationalen Standortwettbewerbs. In besonderer Weise reagieren die vom Unternehmensgewinn abhängigen Steuerarten auf konjunkturell bedingte Veränderungen der Ertragslage. In der Rezession mit sinkenden Gewinnen kommt es hier zu erheblichen Steuerausfällen. Steigende Arbeitslosigkeit verringert vor allem das Aufkommen der Lohnsteuer.

Universal-Lexikon. 2012.

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